Digitalisierte Messgeräte: präzise, zuverlässig und rückverfolgbar

Indonesien

GPQI Indonesien organisierte am 27. Juli 2023 einen Expertenaustausch zur Softwarevalidierung von Messgeräten. Sowohl der Nutzen als auch die Umsetzung von OIML D 31 und dem WELMEC-Leitfaden 7.2 / 7.6 wurden diskutiert. Diese unterstützen Indonesiens anhaltende Aktivitäten in der Digitalisierung.

Ingenieurin führt an einer Messmaschine mit Manipulatorarm eine dreidimensionale Koordinatenmessung durch
Ingenieurin verwendet Messmaschine mit elektrischem Manipulatorarm © Lifestyememory / freepik

Als Teil der langfristigen Maßnahmen zur Digitalisierung plant das indonesische Handelsministerium (MoT) Software für Messgeräte einzuführen. Die Qualität der Produkte soll so besser gewährleistet werden. Bei Messungen ist es wichtig, dass die Ergebnisse genau, zuverlässig und rückverfolgbar sind. Die Digitalisierung hat wesentlich dazu beigetragen, dass diese Anforderungen kostengünstiger und zeitsparender erfüllt werden können. Mittlerweile sind die meisten Messgeräte mit einer Messsoftware ausgestattet. Um eine reibungslose Arbeitsweise zu gewährleisten, ist es notwendig, standardisierte Softwareanforderungen und geeignete Verifizierungstechniken einzusetzen.

 

Katharina Gierschke vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eröffnete den Austausch. Sie hob hervor, wie wichtig die Digitalisierung und eine harmonisierte Normung für den internationalen Handel sind. Darüber hinaus betonte Sri Astuti vom Directorate of Metrology, MoT, die Bedeutung einer digitalen Transformation auf Grundlage der OIML-Empfehlungen. Diese sollen als Maßstab dienen.

 

Softwarevalidierung in Deutschland - ein Beispiel

Reinhard Meyer von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) leitete die Sitzung zur Softwarevalidierung in Deutschland. Er präsentierte den Validierungsprozess für softwarebasierte Messgeräte. In Deutschland wird Software für Messgeräte durch die Messgeräterichtlinie/MID (Richtlinie 2014/32/EU), OIML-Anforderungen und das Bundesgesetz MessEG geregelt. Die Arbeitsgruppe 8.51 der PTB arbeitet speziell zu diesen Normen.

 

Das Dokument OIML D 31, das von den Herstellern zur Einhaltung der regulierten Normen verwendet wird, ist eines der wichtigsten OIML-Instrumente. Es deckt die allgemeinen Anforderungen an rechtlich relevante softwarebezogene Funktionalität und Sicherheit ab. Gleichzeitig umfasst es die Überprüfung der Produktkonformität und die Risikobewertung für technische Lösungen. Das Dokument wird im Zuge der Digitalisierung kontinuierlich weiterentwickelt. In der PTB basiert die Softwarebewertung im Wesentlichen auf dem Welmec-Leitfaden 7.2 / 7.6 aus dem Jahr 2022. Der Leitfaden enthält Anforderungen zur Einhaltung der europäischen MID oder des Bundesrechts und bietet eine Anleitung zur Risikoanalyse.

 

Zudem beschrieb Meyer anhand seiner Erfahrungen den Prozess der Softwarevalidierung. Bei der Softwarebewertung muss der/die Prüfer*in zunächst Testergebnisse überprüfen, bevor die Konformität der technischen Maßnahmen des Herstellers bewertet wird. Im Anschluss daran kann der/die Prüfer*in sich an den Hersteller wenden, der ihm/ihr dann aktualisierte Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen sollte. Anschließend wird die Softwarebewertung optimiert, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen und gleichzeitig die Prüfqualität zu erhalten oder zu verbessern.

 

Messen in der Zukunft

Den Abschluss des Austauschs bildete eine Diskussion. Die Teilnehmenden wollen tiefer in die Umsetzung der Softwarevalidierung eintauchen und mehr aus den Erfahrungen der PTB lernen. Die Expert*innen beider Länder beschlossen, ihre Zusammenarbeit bei der Harmonisierung der Normen im gesetzlichen Messwesen zu vertiefen, um Barrieren abzubauen und den internationalen Handel zu fördern.

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