Indien veröffentlicht neue technische Vorschriften für Maschinensicherheit
Indien
Am 28. September 2022 veröffentlichte das indische Ministerium für Schwerindustrie (Ministry of Heavy Industries - MHI) den Entwurf einer sogenannten Omnibus-Verordnung zur Sicherheit von Maschinen und Elektrogeräten. Sie soll ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung im indischen Amtsblatt in Kraft treten. Die neuen technischen Vorschriften betreffen Maschinen und Geräte, die in der industriellen Anwendung weit verbreitet sind. Dazu gehören beispielsweise Kompressoren, Kräne oder Pumpen.
Technische Vorschriften bieten Unternehmen neue Möglichkeiten
Die neuen technischen Vorschriften wurden von der Industrie seit langem gefordert. Sicherheitstechnische Lösungen für Maschinen schützen Menschen und Umwelt. Gleichzeitig bieten sie Unternehmen, insbesondere im Maschinen- und Anlagenbau, neue Möglichkeiten für den technischen Marktzugang. Das Globalprojekt Qualitätsinfrastruktur (GPQI) unterstützte MHI und die indische Normungsbehörde (Bureau of Indian Standards – BIS) bei der Ausarbeitung der neuen Vorschriften. Insbesondere vermittelte GPQI Informationen über die EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als Referenz.
Enge Zusammenarbeit mit BIS im Bereich Maschinensicherheit
GPQI förderte den Wissensaustausch zwischen deutschen und indischen Expert*innen über Erfahrungen und bewährte Praktiken zur Maschinensicherheit gemäß der EU-Maschinenrichtlinie. Zu diesem Zweck wurden im Juli und September 2022 Fachveranstaltungen mit Vertreter*innen der Industrie und BIS durchgeführt. Darüber hinaus besuchte eine BIS-Delegation im September 2022 die Unternehmen Festo India und Bharat Fritz Werner (BFW) in Bengaluru. Die Teilnehmenden tauschten sich über die Umsetzung von Normen und Maßnahmen zur Maschinensicherheit aus. Die Aktivitäten wurden gemeinsam mit dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) organisiert.
Sicherheitsvorschriften enthalten überwiegend internationale Normen
Maschinen und elektrische Geräte, die in der Verordnung aufgeführt werden, benötigen in Zukunft eine BIS-Lizenz, die ihre Konformität mit den entsprechenden indischen Normen belegt. Für Produkte, die nicht kontinuierlich hergestellt werden, muss eine Konformitätsbescheinigung eingeholt werden. Die in der Verordnung genannten Normen stehen überwiegend im Einklang mit internationalen Normen.
Gelegenheit zur Stellungnahme für die Industrie
Betroffene Parteien können bis zum 25. Dezember 2022 Kommentare zum Entwurf der Verordnung bei der Deutsch-Indischen Arbeitsgruppe Qualitätsinfrastruktur einreichen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie mit Herausforderungen bei der Umsetzung der angekündigten Vorschriften rechnen oder Kommentare zum Verordnungsentwurf haben.
Weiterführende Informationen zu den betroffenen Maschinen und Elektrogeräten und den Verordnungsentwurf finden Sie hier.