Mehrere Änderungen der Regeln und Kriterien für den Außenhandel in Mexiko

Mexiko

Am 3. Juni 2019 ist eine Verordnung in Kraft getreten, die die Importverfahren für verschiedene Produkte nach Mexiko betrifft. Im Rahmen dieser regulatorischen Änderungen hat eine so genannte "Deklaration der Nicht-Kommerzialisierung", mit der bestimmte Waren, die nicht zur Kommerzialisierung bestimmt waren, importiert werden konnten, ohne den mexikanischen technischen Vorschriften zu entsprechen, ihre Gültigkeit verloren.

Am 3. Juni ist eine Verordnung in Kraft getreten, die die Importverfahren für verschiedene Produkte nach Mexiko betrifft. Die Verordnung, die vom Wirtschaftsministerium (SE) im Oktober letzten Jahres erlassen wurde, enthält Änderungen in der Einfuhr von Produkten, die von 64 mexikanischen technischen Regulierungen (NOMs) betroffen sind.

 

Im Rahmen dieser regulatorischen Veränderungen hat die so genannte "Deklaration der Nicht-Kommerzialisierung", mit der nicht zur Kommerzialisierung bestimmte Waren mit einem vereinfachten Verfahren eingeführt werden konnten, ihre Gültigkeit verloren. Von nun an müssen alle Arten von Waren (Endprodukte, Ersatzteile, und/oder zur Weiterverarbeitung in Mexiko gelieferte Teile) nach den Anforderungen der geltenden NOMs zertifiziert werden.

 

GPQI hat eine vorläufige Übersicht über die von der Verordnung abgedeckten NOMs erstellt. Wenn Ihr Unternehmen von diesen Änderungen betroffen ist oder wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an GPQI Mexiko (daniel.solterbeck@giz.de).

 

Wir werden auch während der Vorbereitungssitzung für die Jahrestagung der deutsch-mexikanischen Arbeitsgruppe Qualitätsinfrastruktur am 18. Juni weitere Einzelheiten zu den Auswirkungen dieser Verordnung vorstellen.

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