Workshop über Konformitätsbewertung und Akkreditierung: Das öffentliche Vertrauen stärken

Indonesien

Ein vom GPQI organisierter Workshop zur Konformitätsbewertung und Akkreditierung veranschaulichte, wie die beiden Elemente der Qualitätsinfrastruktur (QI) in Indonesien und Deutschland funktionieren. Der Austausch diente zur Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit und förderte das gegenseitige Verständnis über die Systeme in beiden Ländern.

© Céline Maria Becker / GPQI-GIZ

Die Konformitätsbewertung und Akkreditierung sorgen für Transparenz und stärken das Vertrauen in die Qualität und Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen. Sie sind Eckpfeiler des internationalen Handels und wesentliche Säulen einer Qualitätsinfrastruktur. Die Konformitätsbewertung prüft, ob Produkte oder Dienstleistungen die geltenden Anforderungen erfüllen, die beispielsweise in Normen oder durch Rechtsvorschriften festgelegt sind. Damit erhöht die Konformitätsbewertung die Zuverlässigkeit der Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen. Die Akkreditierung wiederum schafft Vertrauen in die Arbeit der Konformitätsbewertungsstellen. Sie bescheinigt ihre fachliche Kompetenz und Unabhängigkeit.

 

Am 2. November 2022 veranstaltete das GPQI einen Workshop zur Konformitätsbewertung und Akkreditierung in Deutschland und Indonesien. Dieser Austausch stärkte die bilaterale Zusammenarbeit, förderte das gegenseitige Verständnis und trägt damit dazu bei, Handelshemmnisse abzubauen.

 

Volkmar Stein, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), eröffnete den Workshop. Er betonte die Bedeutung eines international eingebetteten und vernetzten Akkreditierungssystems. Gegenseitig anerkannte Akkreditierungssysteme sorgen dafür, dass die Verbraucher*innen der Qualität von Produkten vertrauen können, ohne sich Gedanken über deren Herkunft machen zu müssen. Darüber hinaus hob Enuh Rosdeni, indonesisches Industrieministerium (Kementerian Perindustrian - MoI), die Wettbewerbsfähigkeit und das erhöhte Vertrauen hervor, das Unternehmen durch Konformitätsbewertungsverfahren gewinnen. Das eröffnet neue Märkte und Möglichkeiten. Er brachte auch seine Freude über die fortgesetzte Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Indonesien nach der Unterzeichnung der gemeinsamen Absichtserklärung im letzten Jahr zum Ausdruck.

 

Konformitätsbewertungsstellen in Deutschland und Indonesien

Konny Sagala von der indonesischen Nationalen Normungsbehörde (Badan Standardisasi Nasional - BSN) präsentierte Hintergrundinformationen zur Konformitätsbewertung in Indonesien. Sagala erläuterte, dass es in Indonesien zwei verschiedene Verfahren für die Umsetzung nationaler Normen (Standar Nasional Indonesia - SNI) durch Konformitätsbewertungsstellen gibt. Zum einen für technische Vorschriften: diese werden nicht vom BSN festgelegt, sondern von den fachlich zuständigen Ministerien oder Institutionen erlassen. Ein anderes Verfahren greift bei freiwilligen Normen. Das BSN ist nur für die freiwilligen SNI zuständig. Es entwickelt Normen für Produkte, Dienstleistungen und Personen. Das BSN kann jedoch keine Unternehmen, Institutionen oder Einrichtungen zertifizieren.

 

Verfahren zur Einführung von freiwilligen und verpflichtenden SNI in Indonesien

In Indonesien gibt es ein Gesetz zur freiwilligen Umsetzung der SNI. Unternehmen, die die Normen erfüllen, können eine Zertifizierung bei einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle (KBS) beantragen. Nach Erhalt eines Zertifikats können die Unternehmen das SNI-Zeichen verwenden. Das SNI-Zeichen kann zwar von allen beantragt werden, aber nur das BSN ist zur Vergabe befugt.

 

Durch eine Ministerialverordnung kann die Anwendung einer SNI für verpflichtend erklärt werden. Dies gilt als wichtiges Instrument, um Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz, nationale Sicherheit und technische Vorschriften zu gewährleisten und betrügerische Praktiken zu verhindern. Die Wirtschaftsakteure sind verpflichtet, die SNI anzuwenden und die SNI-Zeichen in Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften zu verwenden. Sollten Hersteller*innen die Konformität ihres Produkts nicht gewährleisten, kann dies rechtliche Konsequenzen bedeuten. Die Genehmigung für die Verwendung von SNI-Zeichen wird von autorisierten Behörden erteilt, nicht vom BSN.

 

Die obligatorische und freiwillige Konformitätsbewertung in Deutschland

Pia Kathöfer vom TÜV Rheinland stellte die Konformitätsbewertung aus der Sicht einer KBS in Deutschland vor. Sie erläuterte, dass die KBS in Deutschland Dienstleistungen im regulierten und nicht-regulierten Bereich anbieten.

Im regulierten Bereich bilden das System der Produktgesetzgebung in der Europäischen Union (EU) und die Konformitätsbewertungsverfahren im Rahmen der EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften den entsprechenden Rahmen. Mit der Konformitätsbewertung weist der Hersteller nach, dass ein Produkt den geltenden grundlegenden Anforderungen entspricht.

 

Im nicht-regulierten Bereich ist eine Konformitätsbewertung freiwillig. In der Regel werden Managementsysteme, Dienstleistungen, Verfahren und Produkte bewertet. Zertifizierungen werden beispielsweise von Unternehmen genutzt, um ihren Kunde*innen zu zeigen, dass sie bestimmte freiwillige Anforderungen erfüllen. Organisationen können dazu zum Beispiel eigene Gütezeichen auf Basis von ihnen definierter Kriterien (bspw. bestimmte Normen) entwickeln.

 

Kathöfer hob hervor, dass die Akkreditierung sowohl im regulierten als auch im nicht-regulierten Bereich eine entscheidende Rolle spielt, mit regelmäßigen Begutachtungen durch Akkreditierungsstellen. Eine regelmäßige Überwachung sowie Wiederholungsbegutachtungen oder Reakkreditierungen und Renotifizierungen garantieren ein einheitliches Kompetenz- und Qualitätsniveau bei KBS und bei benannten Stellen. Dies sorgt für Vertrauen in das System.

 

Akkreditierung in Deutschland und Indonesien

Die KBS gewährleisten die Qualität und Sicherheit von Produkten im Interesse der Regierungen, des Marktes, der Verbraucher*innen und der Umwelt. Die Akkreditierung ist entscheidend, um das notwendige Vertrauen in ihre Arbeit zu schaffen.

 

Die Bescheinigung der fachlichen Kompetenz für die Konformitätsbewertung im regulierten und nicht-regulierten Bereich fällt in Deutschland in die Zuständigkeit der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS), wie Sabine Reinkober (DAkkS) darlegte. Seit 2010 ist die DAkkS von der Bundesregierung beauftragt, die Aufgabe der Akkreditierung in Deutschland wahrzunehmen.

 

In Indonesien werden die Akkreditierung und Konformitätsbewertung von mehreren Institutionen durchgeführt. Das BSN ist sowohl das Normungsgremium als auch das Metrologieinstitut des Inselstaats. Das nationale Akkreditierungskomitee (Komite Akreditasi Nasional - KAN) ist für die Akkreditierung zuständig, während Konformitätsbewertungen von Zertifizierungsstellen durchgeführt werden. Sugeng Raharjo (BSN) erläuterte, dass das KAN eine regierungsnahe Einrichtung ist, die 2001 gegründet wurde. Sie ist für die Akkreditierung von KBS, Eichstellen, Prüf- und Kalibrierlaboratorien, Inspektionsstellen und Hersteller*innen von Referenzmaterialien zuständig. Außerdem bietet sie Eignungsprüfungen an.

 

Alle diese Einrichtungen werden vom KAN auf die Einhaltung internationaler Normen wie IEC und ISO sowie nationaler SNI-Normen geprüft. Das KAN ist Mitglied und Unterzeichner der Asia Pacific Accreditation Cooperation, der International Laboratory Accreditation Cooperation und des International Accreditation Forum mutual recognition agreement. Die Akkreditierungsentscheidungen werden vom KAN-Rat getroffen. Es handelt sich dabei nicht um eine einseitige Entscheidung des KAN, da der KAN-Rat zu 70 % aus privaten und zu 30 % aus staatlichen Mitgliedern besteht.

 

Neue Entwicklungen in der Akkreditierung und Konformitätsbewertung

Reinkober und Kathöfer erläuterten, dass die Pandemie für neue Herausforderungen im Bereich der Konformitätsbewertung und Akkreditierung sorgte, da Kerntätigkeiten der KBS, wie Audits und Inspektionen vor Ort, nur eingeschränkt möglich waren. Sowohl die KBS als auch die DAkkS begannen ihre Tätigkeiten aus der Ferne durchzuführen. Die DAkkS entwickelte einen Leitfaden zur Fernbegutachtung und Ferninspektion. TÜV Rheinland und weitere KBS haben im Rahmen des TIC-Council ein Papier zur Ferninspektion erarbeitet. Beide betonten, dass die Fernprüfung Vorteile bringt und die Digitalisierung in diesem Bereich beschleunigt hat. Dennoch hat sie auch gewisse Grenzen und erfordert klare Richtlinien.

Der Workshop wurde mit einer Diskussionsrunde über die besprochenen Themen abgeschlossen. Zusammenfassend war der Austausch ein wichtiger Schritt, um das gegenseitige Verständnis für die Konformitätsbewertungs- und Akkreditierungssysteme in Deutschland und Indonesien zu fördern.

 

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