AQSIQ-Delegationsreise zur Gewährleistung der Produktsicherheit bei technischen Innovationen

China

Im Rahmen der Unterarbeitsgruppe zur Produktsicherheit in der Fahrzeugindustrie fand vom 20. bis 24. April 2015 eine Delegationsreise des Zentralamts für Qualitätsüberwachung, Inspektion und Quarantäne (AQSIQ), des chinesischen nationalen Zertifizierungsamtes (CNCA), des China Quality Certification (CQC) und weiterer Fachinstitutionen nach Deutschland und Brüssel statt, bei der ein wichtiger Schwerpunkt auf der Evaluierung von Produktsicherheitsaspekten bei technischen Innovationen lag.

Foto: GPQI

Im Rahmen der Unterarbeitsgruppe zur Produktsicherheit in der Fahrzeugindustrie fand vom 20. bis 24. April 2015 eine Delegationsreise des Zentralamts für Qualitätsüberwachung, Inspektion und Quarantäne (AQSIQ), des chinesischen nationalen Zertifizierungsamtes (CNCA), des China Quality Certification (CQC) und weiterer Fachinstitutionen nach Deutschland und Brüssel statt, bei der ein wichtiger Schwerpunkt auf der Evaluierung von Produktsicherheitsaspekten bei technischen Innovationen lag. Ziel war nicht nur die Schaffung eines umfassenden Verständnisses des geltenden Rechtsrahmens in Deutschland und China, sondern auch der Abgleich dieses Rechtsrahmens mit den Perspektiven der Hersteller.

 

Bei einem Auftaktgespräch im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 20. April 2015 wurde unter Beteiligung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) sowie von Unternehmen und Verbänden neben dem Zulassungsrecht auch die Organisation von Produktrückrufen in Deutschland und China diskutiert. In weiteren Fachgesprächen beim Verband der Automobilindustrie (VDA) sowie in den Unternehmenszentralen von BMW, MAN, Daimler und Porsche/VW konnte dieser Austausch vertieft und einzelne Aspekte an Hand praktischer Beispiele erläutert werden. Schließlich wurden der europäische Rechtsrahmen und diesbzgl. jüngste Entwicklungen im Gespräch mit der zuständigen Generaldirektion Wachstum in Brüssel näher beleuchtet.

 

Durch den Austausch über Verfahren der Normenpassung, -auslegung, und Zertifizierung für Produktinnovationen unter besonderer Berücksichtigung der sog. Innovationsklausel im europäischen Zulassungsrecht (2007/46/EC, Art. 20) konnten Potentiale für eine Erleichterung des Marktzuganges für technische Innovationen identifiziert werden.

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